Warenrückgabe

1.1 Sofern dem Käufer nicht gemäß diesen Bedingungen ein Rückgaberecht eingeräumt wird, gilt jeder Kauf als endgültig. Eventwear erkennt jedoch vorbehaltlich der Bedingungen dieser Klausel an, dass es Gelegenheiten geben kann, bei denen eine Rückgabe durch den Käufer akzeptiert werden sollte, und Eventwear entscheidet von Fall zu Fall über eine solche Rücknahme (ist jedoch in keiner Weise dazu verpflichtet). Für die Zwecke dieser Klausel werden Waren, die der Käufer zurückgeben möchte, als „Rückwaren“ bezeichnet.


1.2 Eventwear akzeptiert Rückgaben nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
(a) Der Käufer gibt eine korrekte Rechnungsnummer für die Rückware an;
(b) Eventwear hat eine gültige Rückgabegenehmigung für die Rückware ausgegeben;
(c) Als Rücknahmegebühr bezahlt der Käufer 15% des Preises der Rückware oder mind. 50,00 Euro an Eventwear
(d) Die Rückware darf nicht getragen (und nicht anprobiert) worden sein und muss in ihrer ungeöffneten Originalverpackung zurückgegeben werden;
(e) Eventwear behält sich das Recht zur Ablehnung von Rückware vor, wenn diese von Eventwear als für den Wiederverkauf ungeeignet erachtet wird;
(f) Der Käufer muss die Rückware auf eigene Kosten an Eventwear zurück schicken.
(g) Der Wert der Rückware darf nicht über 50% der Gesamtkaufsumme des Käufers liegen. Liegt der Wert der Rückware über 50% und unabhängig davon, ob die Rückgabe mit Eventwear Einwilligung erfolgt oder nicht, kann nach Ermessen von Eventwear eine Rücknahmegebühr in Höhe von 25% des Preises oder mind. 100,00 Euro der fraglichen Rückware erhoben werden.


1.3 Folgende Ware kommt gemäß dieser Klausel nicht für eine Rückgabe in Frage:
(a) Sämtliche Produkte aus dem Sortiment Result Air Down;
(b) Unterwäsche;
(c) Verbrauchsgüter (laut aktueller Definition von Eventwear);
(d) Sämtliche Waren, die nicht zum Kernbestand von Eventwear gehören
(e) Sämtliche Waren, die als Sonderanfertigung vom Käufer bestellt wurden (zum Beispiel bestickte und/oder personalisierte Ware);
(f) Sämtliche Waren, die ab Lieferung länger als 28 Tage im Besitz des Käufers waren;
(g) Sonder-Produkte;
(h) ausgelaufene Produktreihen;
(i) Saisonprodukte;
(j) Sämtliche Waren, die dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit und/oder der Hygiene des Trägers dienen. Als (ausgewählte) Beispiele dienen Signalkleidung, Kopfhörer, Gesichtsmasken und Brillen.